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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) für Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Staaten der EU und dem sonstigen Ausland

Einleitung


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmen (nachfolgend „Kundin/Kunde“ genannt) für die Erbringung von Dienstleistungen durch Anna Zeiter photography (nachfolgend „AZP“ genannt) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Kundin bzw. des Kunden erkennt AZP nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. 
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von AZP hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist die
Anna Zeiter Photography
vertreten durch die Inhaberin Daniel Zeiter


Steinackewerweg 9 in 88074 Meckenbeure

Telefon: +49 17641061096

Email: info@annazeiter-photography.com

web: https://annazeiter-photography.com/

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst nach fristgerechter Annahme des von AZP für den konkreten Fall erstellten Angebots durch die Kundin bzw. den Kunden zustande. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der AZP akzeptiert die Kundin bzw. der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Preise, Versandkosten

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Bei Unternehmen versteht sich das vereinbarte Honorar als Netto-Betrag bzw. exklusive der Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine erste Vorauszahlung von EUR 500,00 zur Zahlung fällig. AZP bestätigt den Eingang der Annahmeerklärung zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage per E-Mail. Die Vorauszahlung ist innerhalb von 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Die Restzahlung wird von AZP über eine Abschlussrechnung geltend gemacht. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

Die An-und Abreise von AZP erfolgt jeweils von Friedrichshafen aus. Die ersten 50 gefahrene km sind im Angebot inklusive. Darüber hinausgehende Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An-und Abreise von AZP den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde dazu nichts schriftlich vereinbart, werden folgende Reisekosen berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehende Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird von der Kundin bzw. dem Kunden ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen ab 9 Stunden und ab 100km Entfernung einfache Richtung erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.
Reisekosten, die weiterberechnet werden, sind keine durchlaufenden Posten und müssen deshalb auch dem anwendbaren Mehrwertsteuersatz unterworfen werden. Gegenüber Verbrauchern und Unternehmen gilt hier gleichsam, dass die Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet wird.

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honoar erhalten und gehen zu Lasten des Auftragsgebers (exklusive Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe).
Essen und Getränke während der Reportage werden von der Kundin bzw. dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
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Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. AZP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Für eine ursprünglich nicht vereinbarte Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bzw. der Kundin wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde in Höhe von 280€ berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann AZP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragsgebers kann AZP auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferte Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von AZP.

5. Ausführung der Vertragspflichten
AZP führt die fotografische Arbeit persönlich aus. AZP ist jedoch berechtigt, Hilfspersonen ihrer Wahl einzusetzen.

Die Kundin bzw. der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von AZP ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche der Kundin bzw. des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. AZP ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies von der Kundin bzw. dem Kunden erwünscht ist.

Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch andere Personen als AZP nicht gestattet.

Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ist AZP oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pause inkl. Verpflegung zu gewähren.

AZP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
AZP verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW- Aufnahmen verbleiben bei AZP und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an AZP übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Plicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15%.

6. Kündigung
Eine Stornierung bzw. Kündigungen des Auftrages bedarf mindestens der Textform. Eine kostenfreie Stornierung bzw. Kündigung ist nach Abschluss des Vertrages nicht mehr möglich, sondern löst einen Anspruch von AZP gegen die Kundin bzw. den Kunden auf Zahlung eines Ausfallhonorars nach folgender Einteilung aus:

1 Phase = 50 % des gemäß Ziffer 3 vereinbarten Gesamthonorars (exklusive etwaiger Nebenkosten wie Reise- oder Materialkosten).
2 Phase = 75 % des gemäß Ziffer 3 vereinbarten Gesamthonorars (exklusive etwaiger Nebenkosten wie Reise- oder Materialkosten).
3 Phase = 100 % des gemäß Ziffer 3 vereinbarten Gesamthonorars (exklusive etwaiger Nebenkosten wie Reise- oder Materialkosten).
1 Phase : Gilt ab dem Tag des Vertragsschlusses bis vier Monate vor dem Tag des gebuchten Fototermins.
2 Phase : Gilt ab dem vierten Monat bis 30 Kalendertage vor dem Tag des gebuchten Fototermins.
3 Phase : Gilt ab der vierten Woche bis zum Tag des gebuchten Fototermins.

Bereits geleistete Anzahlungen werden auf das zu leistende Ausfallhonorar angerechnet.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.Gewährleistung/Haftung
AZP haftet bei zurechenbaren Pflichtverletzungen unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet AZP – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie. Soweit die Haftung nach der gegenständlichen Vereinbarung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der AZP.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte AZP jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. höhere Gewalt, plötzliche eigene Krankheit oder Krankheit von zu betreuenden Kindern, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund unverschuldeter Gründe zum Ausfall von AZP kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um eine/n Ersatzfotografin bzw. Ersatzfotigrafen, die/der auf eigene Rechnung ihre/seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.


AZP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beantragen. Weiterhin wird AZP berechtigt , die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.


AZP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt die AZP keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr der Kundin bzw. des Kunden. Die Kundin bzw. der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung die Kundin bzw. den Kunden nicht erreichen, so kann AZP hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an AZP zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei AZP geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch AZP bei der Kundin bzw. dem Kunden möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von AZP bestätigt worden sind.
8.Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei AZP, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei AZP.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch AZP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von AZP zu machen.

Die Kundin bzw. der Kunde erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an AZP über.

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der AZP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch AZP.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnitts Änderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

AZP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Die Kundin bzw. der Kundeerteilt hierzu mit Vertragsunterzeichnung das ausdrückliche Einverständnis.
9. Widerrufsrecht

Soweit der Vertrag mit Verbrauchern unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, E-Mail, Fax o.ä.) abgeschlossen wird, kann diese Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt der Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. AZP stellt als Anhang zu diesem Vertrag eine Belehrung über das Widerrufsrecht und ein Muster zur Verfügung.

10. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder –ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt für dieses Schriftformerfordernis.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmung des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Friedrichshafen. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Friedrichshafen.
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein/e Verbraucher/in beteiligt ist. AZP ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und hierzu nicht bereit.

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses jedoch nicht vor Erhalt
dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Fax, E-mail). Um Ihr Widerrufsrecht
auszuüben, müssen Sie uns

Anna Zeiter Photography
vertreten durch die Inhaber Daniel Zeiter
Steinackerweg 9, 88074 Meckenbeuren
Telefon: +49 17641061096
Email: info@annazeiter-photography.com
web: http://annazeiter-photography.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über
Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen im Rahmen des
widerrufenen Vertrages erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll,
so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu
dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung