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AGB

                        Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kunden mit gewöhnlichem Aufenthalt
in den Staaten der EU und dem sonstigen Ausland

 

Einleitung

Für alle Geschäftskunden zwischen dem Kunden und der Anna Zeiter photography gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Anna Zeiter photography (nachfolgend auch kurz: AZP) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von AZP hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

 

  1. Vertragspartner, Anschrift

Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist die
Anna Zeiter Photography
vertreten durch den Inhaber Daniel Zeiter
Pappelweg 05 in 88046 Friedrichshafen
Telefon:              +49 152 269 55 839
Email:                   info(at)annazeiter-photography.com
web:                     http://annazeiter-photography.com

 

  1. Vertragsschluss Ein Angebot an den Auftraggeber ist für AZP bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 14 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von AZP durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung durch den Auftraggeber gegenüber AZP ohne vorhergehendes Angebotvon AZP stellt ein Angebot zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots der AZP akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3. Preise, Versandkosten

Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine erste Vorauszahlung von EUR 300,00 berechnet. AZP bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und damit wird diese erste Vorauszahlung innerhalb von 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von AZP und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Spätestens 14 Werktage vor dem Fototermin wird eine weitere Vorauszahlung von EUR 300,00 fällig. Diese zweite Anzahlung ist unaufgefordert zu leisten. Die Restzahlung wird von AZP initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

An-und Abreise von AZP erfolgt jeweils von Friedrichshafen aus. Die ersten 50 gefahrene km sind im Angebot inklusive. Die weiteren Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Übersteigt die An-und Abreise von AZP den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosen berechnet: je gefahrenem km 0,40 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehende Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen ab 6 Stunden und ab 90km Entfernung einfache Richtung erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.

Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorat erhalten und gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. AZP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann AZP eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragsgebers kann AZP auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von AZP vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an AZP zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Vorauszahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferte Materialien und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von AZP.

5. Ausführung der Vertragspflichten

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von AZP ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. AZP ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
Insbesondere bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ist AZP oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pause inkl. Verpflegung zu gewähren.
AZP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

AZP verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW- Aufnahmen verbleiben bei AZP und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an AZP übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Plicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15%.

 

6.Gewährleistung/Haftung
Gegen AZP gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens AZP verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. ( auch von Familienangehörigen von AZP) AZP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von AZP kommen, bemüht sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

AZP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet AZP keinen Ersatz.

AZP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beantragen. AZP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

AZP haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

AZP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt die AZP keine Haftung.

Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann AZP hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an AZP zurückzusenden und kurz schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt.
Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Anschrift erfolgen.
Diese lautet:
Anna Zeiter Photography
Pappelweg 05 in 88046 Friedrichshafen

AZP wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbehebung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei AZP geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch AZP beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von AZP bestätigt worden sind. AZP haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7. Nutzungs- und Urheberrechte


Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei AZP, Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei AZP.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch AZP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von AZP zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an AZP über.

 

Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der AZP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch AZP.

 

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnitts Änderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

 

AZP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.) Der/die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis. Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für AZP die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswertes um 15% der Vertragssumme ebenfalls.

8. Datenschutz

AZP verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

9.Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.

Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder –ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt für dieses Schriftformerfordernis.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmung des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Friedrichshafen. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Friedrichshafen.